OZM für Studierende

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  • das Vorlesungsverzeichnis anzusehen,
  • sich zu einzelnen Lehrveranstaltungen anzumelden,
  • Ihren individuellen Lehrplan einzusehen,
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Der Vorstand

Der Vorstand ist für alle Grundsatzangelegenheiten des OZM zuständig, die aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung einer Beratung und Abstimmung mit den Trägerhochschulen und/oder dem Land Nordrhein-Westfalen bedürfen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Grundsätzliche Fragen des OZM
  • Zusammenarbeit der Trägerhochschulen
  • Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. Ensembles, Kulturträgern etc.)
  • Künstlerisches Konzept, Jahresprogramm
  • Um- und Ausbau des Studienangebots
  • Einrichtung von Kommissionen und sonstigen Beratungsgremien
  • Strategische Fragen der Außendarstellung
  • Bestellung der Künstlerischen Leiterin oder des Künstlerischen Leiters
  • Bestellung der Verwaltungsdirektorin oder des Verwaltungsdirektors

Stimmberechtigte Mitglieder des Vorstands sind die Rektorinnen und Rektoren der Trägerhochschulen, die Künstlerische Leiterin oder der Künstlerische Leiter sowie die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor. Darüber hinaus gehört dem Vorstand die Kanzlerin oder der Kanzler der Folkwang Universität der Künste als beratendes Mitglied an, das in Abhängigkeit der Tagesordnungspunkte an den Vorstandssitzungen teilnimmt. Außerdem ist eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen beratendes Mitglied.

Der oder die Vorsitzende des Vorstands und seine/ihre Stellvertreterin oder sein/ihr Stellvertreter wird aus dem Kreis der dem Gremium angehörenden Rektorinnen und Rektoren gewählt.